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Treppenturm

Ein Treppenturm gewährleistet den sicheren Zugang zu höher gelegenen Arbeitsplätzen.
Als Alternative oder Ergänzung zu simplen Leitersystemen im Innenaufstieg vereinfacht es zudem die Begehung der Arbeitswege und den Transport von Baumaterial und dient im gleichen Zuge als Flucht- und Rettungsweg.
Vorbemerkung in § 10 der UVV „Bauarbeiten“ (VBG 37)
Der Treppenturm besteht in der Regel aus einer Rahmenkonstruktion und vormontierten Treppenelementen. Aufgrund der geringen Standfläche wird er bei frei stehender Ausbildung, ähnlich dem freischwebenden Konsolengerüst, am Baukörper verankert.